Eigenanteil bei Hospizaufenthalten entfällt
Palliativversorgung – 11. August 2009
 

Durch eine Änderung des Arzneimittelgesetzes, die am 1. August in Kraft trat, entfällt künftig der Eigenanteil für Patienten in Hospizen. Die Selbstbeteiligung, die bis zu 90 Euro pro Tag betragen konnte, wird nun durch Zuschüsse für die Hospize ersetzt. Dadurch ist der Aufenthalt für Patienten in den Sterbeeinrichtungen von nun an kostenlos. Bei den stationären Hospizen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die zuschussfähigen Kosten unter Anrechnung der Leistungen der Pflegeversicherung künftig in vollem Umfang. Durch eine Anhebung des Mindestzuschusses wird sichergestellt, dass alle stationären Hospize einen auskömmlichen Zuschuss erhalten. Bei den ambulanten Hospizen werden feste Zuschüsse zu den Personalkosten geleistet. Damit entstehen bundesweit gleiche Finanzierungsbedingungen.

Quelle: http://www.bmg.bund.de/