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Beitragsordnung des Vereins wir pflegen -
Interessenvertretung begleitender Angehöriger und Freunde in Deutschland e.V.


§ 1 Geltungsbereich
Die Beitragsordnung gilt gemäß ihrer Satzung für die Mitglieder des Vereins wir pflegen.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied hat einen Mitgliedsbeitrag an den Verein zu entrichten.
  2. Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages beträgt für

a) natürliche Personen (ordentliche Mitglieder): 30 EUR
b) Auszubildende, Studierende, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger: 10 EUR
c) juristische Personen (ohne Stimmrecht): 50 EUR
d) fördernde Mitglieder (ohne Stimmrecht): 150 EUR

§ 3 Fälligkeit/Zahlungsweise

  1. Der Mitgliedsbeitrag wird zum 01.06. eines Jahres bzw. mit der Annahme des Aufnahmeantrags fällig. In Ausnahmefällen und auf Antrag können sich Mitglieder von der Beitragszahlung befreien lassen. Bei unterjährigem Beitritt wird der Mitgliedsbeitrag anteilig ab dem Monat des Beitritts auf das Jahr berechnet.
  2. Der Beitrag wird per Einzugsermächtigung auf das Konto des Vereins gezahlt.


§ 4 Verwendung der Gelder

Die Beitragsgelder sind für die Erfüllung der Aufgaben des Vereins gemäß der geltenden Satzung zu verwenden.

§ 5 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung tritt mit ihrer Beschlussfassung vom 24.05.2008 in Kraft.

§ 6 Änderung der Beitragsordnung

Eine Änderung der Beitragsordnung bedarf der Zweidrittel-Mehrheit der Mitgliederversammlung.

Stand: 24.05.2008  / Beschluß der MV wir pflegen


Unsere Bankverbindung:

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ        251 205 10
Kto.-Nr.  9429800



+++ FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG GESUCHT +++

Förderung / Unterstützung / Zuwendung

Wir würden uns freuen, wenn Sie unseren Verein wir pflegen unterstützen würden.

Sie können uns finanziell unterstützen, eine steuerabzugsfähige Zuwendungsbestätigung werden wir Ihnen gern ausstellen.

Ein auf unser Konto bei der Bank für Sozialwirtschaft (s.o.) überwiesener Betrag kommt dem in der Satzung und den in den Leitlinien definierten Zwecken zugute.