§ 21a der Straßenverkehrsordnung wurde nach europäischen Vorgaben geändert. Demnach ist es Pflicht, sowohl das Rückhaltesystem für den Rollstuhl als auch den Rollstuhlnutzer durch einen Gurt fest zu sichern, beide Sicherungen müssen während der Fahrt angelegt sein. Wer sie nicht anlegt, zahlt seit 1.2.17 ein Bußgeld von 30 €, wer jemanden im Rollstuhl transportiert, ohne dass ein entsprechendes Sicherungssystem vorhanden ist, zahlt 35 €.
Quelle VDK-Zeitung 2/2017 weitere Infos www.google Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer