Die Krankenkassen übernehmen für alle technischen Geräte (die von ihnen finanziert wurden) die Stromkosten, egal ob es sich dabei um Wechseldruckmatratzen, Atemgeräte (Apnoe), Lifter, akkubetriebene Rollstühle, Pulsoxymeter oder ähnliche Geräte handelt.
Die wenigsten Kassen haben dafür ein eigenes Formular, ihnen genügt ein formloser Antrag mit Angabe der Wattzahlen und durchschnittlichen Betriebsdauer der verwendeten Geräte. Bitte setzen Sie sich direkt mit ihrer Krankenkasse in Verbindung,
www.mobilista.eu/164/stromkosten,
www.schlaf-portal.de/formular_stromkostenerstattung.pdf