… kann fortbestehen, auch wenn einer der Partner dauerhaft in ein Pflegeheim aufgenommen wird. Das Sozialgericht Karlsruhe hat klargestellt, dass Partner im sozialhilferechtlichen Sinn solange nicht getrennt leben, bis wenigstens einer der Beteiligten klar erkennbar bekundet hat, dass er oder sie sich dauerhaft trennen will.
Das Gericht wies die Klage auf Kostenübernahme des Sozialamtes ab, da der Partner der stationär untergebrachten Klägerin sie täglich besuchte und weiter in der gemeinsamen Wohnung wohnte. Deshalb waren die ungedeckten Heimkosten von ihm zu begleichen.
Quelle neue caritas 20/2015 (SG Karlsruhe, Urteil vom 14.8.15 – S 1 SO 1225/15