Ein Pflegeheim darf von Personen, die keine Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten, eine Kaution fordern. Begründung: Wenn ein Heim keine Pflegevergütung mit der Kasse abgeschlossen habe und den Preis für die Leistungen frei verhandeln dürfe (§ 91 SGB XI), sei es legitim, statt des Anspruches auf die Leistung der Pflegekasse eine Sicherheit zu verlangen.
Quelle: neue Caritas Nr. 0/2017