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Generalverdacht statt Entlastung: Pflegende Angehörige wehren sich gegen Missbrauchsvorwurf der Bundesregierung
Generalverdacht statt Entlastung: Pflegende Angehörige wehren sich gegen Missbrauchsvorwurf der Bundesregierung

Generalverdacht statt Entlastung: Pflegende Angehörige wehren sich gegen Missbrauchsvorwurf der Bundesregierung

Verbände fordern Belege statt Unterstellungen und flexible Hilfe statt Kürzungen

Berlin, 7. Oktober 2026: Die Bundesregierung will mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) die Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch als eigene Leistungen streichen. Der Entlastungsbetrag soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden, das nur noch für anerkannte Alltagsangebote und anerkannte Nachbarschaftshilfen genutzt werden darf. Zur Begründung verweist der Gesetzentwurf, den das Kabinett am 30. September 2026 beschlossen hat, wiederholt auf „Missbrauchspotenzial“ bei der Verhinderungspflege und bei den Pflegehilfsmitteln. Die Neuordnung der Leistungen, darunter auch den Ersatz des Entlastungsbetrags, begründet die Bundesregierung unter anderem mit der Vermeidung von Missbrauch. Zahlen oder Belege dafür legt das Bundesgesundheitsministerium nicht vor.

wir pflegen Bundesverband e.V. und pflegende Angehörige e.V. weisen diesen Vorwurf entschieden zurück. Er stellt Millionen Menschen unter Generalverdacht, die Tag für Tag die Hauptlast der Pflege in Deutschland tragen.

Misstrauen als Leitmotiv

Der Missbrauchsvorwurf ist kein Ausrutscher in der Begründung. Er zieht sich durch den gesamten Entwurf. Wer Pflegegeld bezieht, soll ab 2029 einmal im Jahr überprüfen lassen, ob die Versorgung zu Hause sichergestellt ist. Wer ein angebotenes Fallmanagement ablehnt, dem kann das Pflegegeld entzogen werden. Persönliche Daten dürfen dann auch ohne Einverständnis verarbeitet werden. Selbst wer einen Pflegegrad beantragt, soll vorher zu den „Erfolgsaussichten“ beraten werden und Gelegenheit erhalten, den Antrag zurückzuziehen. Die Begründung spricht von Anträgen „auf Verdacht“. Die Botschaft an pflegende Angehörige ist unmissverständlich: Ihr werdet nicht unterstützt, ihr werdet überprüft. Wer so mit den Menschen umgeht, ohne die die Pflege in Deutschland zusammenbrechen würde, hat nicht verstanden, wer dieses System trägt.

Hendrik Dohmeyer, Vorstandsmitglied von pflegende Angehörige e.V.: „Wenn es Missbrauch gibt, ist es Aufgabe der Pflegekassen, ihm nachzugehen und ihn abzustellen. Stattdessen will die Bundesregierung Leistungen für alle pflegenden Angehörigen kürzen. Wer so handelt, bestraft die Vielen für das Fehlverhalten Einzelner.“

Starre Regeln statt echter Flexibilität

Die Bundesregierung verspricht mit den neuen Budgets mehr Flexibilität und will damit zugleich Missbrauch vorbeugen. Tatsächlich setzt sie auf starre Strukturen: Das Überbrückungsbudget ist an Notdienst und Kurzzeitpflege gebunden. Das Sozialraumbudget darf nur für bestimmte anerkannte Angebote genutzt und nicht mehr angespart werden. Die stundenweise Verhinderungspflege, mit der Familien bisher kurzfristig Lücken schließen konnten, fällt weg. Was als Schutz vor Missbrauch verkauft wird, nimmt den Familien genau den Spielraum, den sie im Alltag brauchen.

Sebastian Fischer, Vorstandsmitglied von wir pflegen: „Pflegende Angehörige brauchen ein Höchstmaß an Flexibilität. Jede Pflegesituation ist anders. Angehörige müssen jeden Tag spontan ihren Alltag jonglieren, zwischen Pflege, Beruf und Familie. Dafür braucht es Unterstützung, die wirklich greift und die sie individuell und flexibel nutzen können. Genau diese Flexibilität nimmt ihnen der Entwurf.“

Tagespflege wird teurer

Viele pflegende Angehörige sind auf die Tagespflege angewiesen, um erwerbstätig bleiben zu können. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen tragen die Familien selbst. Bisher konnten sie dafür den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat einsetzen. Nach dem Kabinettsbeschluss ist das nicht mehr möglich: Das neue Sozialraumbudget darf für die Tagespflege nicht verwendet werden. Pflegehaushalten fehlen dadurch bis zu 1.572 Euro im Jahr.

Begleitung oder Kontrolle? 

Die Pflegebegleitung wird als Unterstützung für Familien verkauft. Tatsächlich soll sie auch über Leistungen mitentscheiden. Ohne ihre Einschätzung gibt es ab 2029 keine Akut-Kurzzeitpflege, und auch eine Notversorgung über drei Tage hinaus hängt von ihr ab. Wer berät, mitentscheidet und kontrolliert, verliert das Vertrauen der Familien. Wer fürchten muss, dass ein ehrliches Wort über Überforderung zu Kürzungen führt, wird schweigen. Dabei müssen Pflegebegleitende nach dem Entwurf nicht einmal Pflegefachkräfte sein. Einschätzungen, an denen Leistungen hängen, gehören in die Hand von Pflegefachpersonen.

Keine Zeit zum Umorganisieren

Die Änderungen sollen bereits am 1. Januar 2027 in Kraft treten, in weniger als drei Monaten. Der Entlastungsbetrag entfällt dann in allen Pflegegraden. In Pflegegrad 2 bis 5 tritt das Sozialraumbudget an seine Stelle, das nur noch für einen Teil der bisherigen Angebote genutzt werden darf. In Pflegegrad 1 fällt er ersatzlos weg. Die Pflegebegleitung, die laut Bundesregierung in Pflegegrad 1 an seine Stelle treten soll, startet erst 2029, die Notdienste für Akutsituationen 2028. Eine Übergangsregelung für den Entlastungsbetrag sieht der Entwurf nicht vor, auch nicht für bisher nicht verbrauchte Beträge. Viele Familien haben ihre Woche rund um Tagespflege, Haushaltshilfe oder Betreuungsdienste organisiert. Sie brauchen Zeit und verlässliche Alternativen, bevor bewährte Hilfen wegfallen.

Die Verbände fordern:

  • Das Bundesgesundheitsministerium muss Zahlen und Belege für den behaupteten Missbrauch vorlegen oder den Vorwurf zurücknehmen.
  • Festgestellter Missbrauch ist durch die Pflegekassen gezielt zu verfolgen, nicht durch Kürzungen für alle.
  • Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch müssen als eigene, flexibel nutzbare Leistungen erhalten bleiben.
  • Das Sozialraumbudget muss auch für die Eigenanteile der Tages- und Nachtpflege genutzt werden können.
  • Die Pflegebegleitung muss beraten und begleiten, nicht kontrollieren. Einschätzungen zur Erforderlichkeit von Leistungen dürfen nur Pflegefachpersonen abgeben. Keine Kürzung darf auf einem Beratungsgespräch beruhen.
  • Bevor Leistungen wie der Entlastungsbetrag wegfallen, müssen tragfähige Übergangsregelungen gelten, damit Pflegehaushalte sich umorganisieren können. Bisher nicht verbrauchte Beträge dürfen nicht verfallen. Keine Leistung darf gestrichen werden, bevor die versprochene Ersatzleistung tatsächlich zur Verfügung steht.

Pressekontakt

Lisa Thelen, Referentin für Kommunikation und Medien, wir pflegen e.V.
E-Mail: medien(at)wir-pflegen.net
Telefon: 030 4597 5750

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • Turmstraße 4
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