wir pflegen e.V. legt Positionspapier zu Eigenanteilen und finanzieller Belastung in der häuslichen und stationären Pflege vor
Berlin, 11. August 2026. Der Bundesverband pflegender An- und Zugehöriger wir pflegen e.V. veröffentlicht heute sein Positionspapier „Eigenanteile und finanzielle Belastung in der häuslichen und stationären Pflege“ mit folgenden Erkenntnissen:
Die Eigenbeteiligung steigt in beiden Versorgungsformen. Im Pflegeheim ist sie sichtbar und liegt im ersten Aufenthaltsjahr bei durchschnittlich 3.245 Euro im Monat (vdek, 22.01.2026). In der häuslichen Pflege bleibt sie verdeckt: als Zuzahlungen von im Schnitt 469 Euro monatlich in Pflegehaushalten, die ergänzende Pflegeleistungen nutzen (WIdOmonitor 1/2026), als verfallende Leistungsansprüche und vor allem als unbezahlte Arbeit und Erwerbsverzicht.
Bewertet man die Pflegeleistungen der An- und Zugehörigen monetär, liegt die häusliche Eigenbelastung bei über der Hälfte der Familien über 2.000 Euro im Monat und übersteigt bei hohem Pflegebedarf mit bis zu 7.000 Euro die stationäre Belastung deutlich (Ott 2025).
Das umstrittene Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) droht die Lage zu verschärfen, statt pflegende An- und Zugehörige zu entlasten.
Die Streckung der Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI) erhöht den durchschnittlichen Eigenanteil im Heim sofort um rund 160 Euro monatlich – das sind knapp 20.000 Euro in den ersten viereinhalb Jahren (Rothgang, Gutachten im Auftrag der DAK-Gesundheit, 05/2026).
In der häuslichen Pflege werden Leistungen gebündelt, zweckgebunden und beim Einstieg gekürzt: beim Entlastungsbudget der Pflegegrade 2 und 3 kann sich rechnerisch sogar ein Minus ergeben (Der Paritätische/BAGFW, 10.06.2026). Die Tagespflege bleibt eingefroren und wird aus dem neuen Sozialraumbudget ausgeschlossen. Die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger sollen um 30 Prozent gekürzt werden – für den Gesundheitsökonomen Heinz Rothgang „ein Schlag ins Gesicht aller pflegenden Angehörigen“ (epd, 13.05.2026).
„Die zentrale Frage der Familien ist nicht der Rhythmus eines Zuschlags, sondern ob Pflege bezahlbar bleibt. Das PNOG beantwortet sie nicht – es verschiebt Kosten zu den Pflegebedürftigen und ihren An- und Zugehörigen. Wer zu Hause pflegt, zahlt vierfach: mit Geld, mit Zeit, mit Zurückstellung eigener Bedürfnisse und mit der eigenen Alterssicherung“, sagt Heinrich Stockschlaeder, Vorstand von wir pflegen e.V.
wir pflegen e.V. wendet sich daher mit folgenden Handlungsempfehlungen an die Regierung:
- Als sofort umsetzbare Maßnahme ein fairer Sockel-Spitze-Tausch. Ziel des Bundesverbands bleibt jedoch eine faire, solidarische, gesamtgesellschaftlich organisierte Pflegevollversicherung, die die häusliche Pflege und die Leistungen der pflegenden An- und Zugehörigen einbezieht.
- Die Streckung der Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI zurücknehmen.
- Die häuslichen Leistungsbeträge sofort und in voller Höhe dynamisieren und den Kaufkraftverlust seit 2017 von gut 21 Prozent ausgleichen (BT-Drs. 21/3799).
- Die Rentenbeiträge für Pflegepersonen nicht kürzen, sondern Pflegeleistungen rentenrechtlich anerkennen – analog zu Erziehungszeiten.
- Pflegefremde Kosten aus den Eigenanteilen herausnehmen: Investitions- und Ausbildungskosten von rund 640 Euro monatlich sind Sache der Länder (vdek, 22.01.2026).
- Die häuslichen Budgets flexibilisieren statt kürzen – und die Tagespflege in die neuen Budgets einbeziehen.
Diese Handlungsempfehlungen haben breiten Rückhalt, weit über die Betroffenen hinaus.
65 Prozent der Bevölkerung befürworten den Ausbau der gesetzlichen Pflegeversicherung zu einer solidarischen Vollversicherung, nur 18 Prozent eine verpflichtende private Zusatzversicherung (Forsa im Auftrag des Bündnisses für eine solidarische Pflegevollversicherung, Erhebung 10.–15.10.2025). Auch Kassen, Wohlfahrt und Wissenschaft diagnostizieren übereinstimmend zu hohe Eigenanteile: Für den vdek sind sie „nicht mehr zumutbar“ (22.01.2026), Rothgang nennt den Referentenentwurf „ein Leistungskürzungsgesetz“ (Carekonkret/Altenheim, 09.06.2026). Die Forderung nach der Vollversicherung vertritt wir pflegen bereits seit 2015 – damals mit der Broschüre „Hilf mir aus der Pflegearmut!“ der Initiative „Armut durch Pflege“.
Das ausführliche Positionspapier und eine Kurzfassung stehen unter diesem Link zum Download bereit.
Link zur Pressemitteilung als PDF
Über wir pflegen e.V.
Der Bundesverband wir pflegen e.V. ist eine Interessenvertretung und Selbsthilfeorganisation pflegender Angehöriger. Der 2008 gegründete Verband und seine derzeit acht Landesvereine setzen sich für nachhaltige Verbesserungen in der häuslichen Pflegeversorgung ein. Über den Austausch mit anderen Pflegenden ermöglichen wir An- und Zugehörigen mehr Anerkennung, Kontakt und Informationen sowie eine Stimme in Politik und Gesellschaft.
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