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Welt-Alzheimertag: Pflegende Angehörige fordern die Integration ausländischer Betreuungskräfte in Privathaushalten bei der Pflegereform mitzudenken
Welt-Alzheimertag: Pflegende Angehörige fordern die Integration ausländischer Betreuungskräfte in Privathaushalten bei der Pflegereform mitzudenken

Pressemitteilung

Bundesregierung plant an der Lebensrealität pflegender Familien vorbei: Pflegende Angehörige fordern die Integration ausländischer Betreuungskräfte in Privathaushalten bei der Pflegereform mitzudenken

Berlin, 18. September 2026: Anlässlich des Welt-Alzheimertags am 21. September fordert wir pflegen e.V. die Bundesregierung auf, die sogenannte Live-In-Versorgung (ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten) als festen Bestandteil der Pflegereform und der kommunalen Sozialplanung anzuerkennen und verlässliche Rahmenbedingungen für diese Versorgungsform zu schaffen.

Für Angehörige von Menschen mit Demenz besteht der Alltag häufig aus vielen Stunden Betreuung und Unterstützung. Wenn sie die Pflege aufgrund von Erwerbstätigkeit, räumlicher Entfernung oder der eigenen Belastungsgrenze nicht allein leisten können, fühlen sich viele Familien gezwungen, auf eine im Haushalt lebende Betreuungskraft zurückzugreifen. 

Besonders deutlich macht das auch das diesjährige Motto des Welt-Alzheimertags, „Demenz – (k)eine Frage des Alters“: Bundesweit leben mehr als 100.000 Menschen zwischen 45 und 64 Jahren mit einer Demenzerkrankung – meist mitten im Berufsleben und häufig noch mit minderjährigen Kindern oder pflegebedürftigen eigenen Eltern im Haushalt. Für ihre Familien ist eine durchgängige Betreuung aus eigener Kraft besonders schwer zu leisten.

Zwischen 300.000 und 700.000 ausländische Live-In-Betreuungskräfte unterstützen Schätzungen des Sachverständigenrats für Integration und Migration zufolge pflegebedürftige Menschen in Deutschland – eine Größenordnung, die etwa dem gesamten ambulanten Pflegesektor entspricht. Eine rechtssichere Grundlage für diese Form der Beschäftigung fehlt jedoch bis heute, trotz Empfehlungen einer Arbeitsgruppe aus den Bundesministerien für Gesundheit und Soziales und der Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung (Dezember 2024) zur sogenannten Live-In-Betreuung. Auch im aktuellen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes wird die Live-In-Betreuung mit keinem Wort erwähnt. wir pflegen e.V., der Bundesverband pflegender Angehöriger, kritisiert, dass die Bundesregierung damit an der Lebensrealität hunderttausender Familien vorbeiplant. 

„Die Politik darf die Augen vor einer Versorgungsform nicht verschließen, die für so viele Familien längst Realität ist“, so Nicole Knudsen aus dem Bundesvorstand. „Wer möchte, dass Menschen mit Demenz möglichst lange zu Hause leben können und Angehörige diese Verantwortung bewältigen können, muss auch die dafür tatsächlich genutzten Versorgungsmodelle mitdenken.“

Rechtliche Grauzone trotz großer Versorgungsrelevanz

Verschärft wird die Situation durch die Rechtsprechung: Seit den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts aus dem Jahr 2021 und des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg aus dem Jahr 2022 gilt der gesetzliche Mindestlohn auch für Bereitschaftszeiten. Eine rechtskonforme Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine einzelne Kraft ist damit praktisch nicht möglich. Für eine rechtssichere Versorgung wären mehrere Kräfte im Wechsel erforderlich. Die damit verbundenen Kosten sind für viele Familien nicht tragbar: Pflegegeld und Entlastungsbetrag reichen in der Regel nicht aus, um eine solche Versorgung zu finanzieren. Gleichzeitig drohen mit der geplanten Pflegereform Einschränkungen bei Leistungen wie dem Entlastungsbetrag und der Verhinderungspflege, mit denen Familien ihre Betreuungsarrangements bislang mitfinanzieren können.

wir pflegen e.V. fordert klare Regeln für die Beschäftigung von Live-In-Betreuungskräften:

  • den Erhalt des Entlastungsbetrags und der Verhinderungspflege zur weiteren selbstbestimmten Nutzung von Betreuungsangeboten, 
  • eine rechtssichere gesetzliche Grundlage für Live-In-Betreuungskräfte in häuslicher Gemeinschaft, mit klaren Regeln zu Arbeitszeit, Bereitschaftszeit, Mindestlohn und der Abgrenzung zur Pflege,
  • eine klare Definition der Aufgaben, die Betreuungskräfte ohne Pflegeausbildung übernehmen dürfen,
  • Vorrang für das Angestelltenmodell und der bundesweite Ausbau bewährter Modelle wie CariFair und FairCare,
  • kostenfreie und unabhängige Beratung zu Rechten, Pflichten und Haftung, bevor Familien eine Betreuungskraft engagieren,
  • eine Registrierungspflicht mit verbindlichen Mindeststandards für Vermittlungsagenturen sowie
  • eine amtliche Datengrundlage zur Live-In-Beschäftigung, statt sich weiterhin auf Schätzungen verlassen zu müssen.

„Pflegende Angehörige organisieren die Betreuung mit einer Live-In-Kraft, ohne einen verlässlichen rechtlichen Rahmen vorzufinden. Sie werden zu Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern mit allen damit verbundenen Pflichten, Kosten und Haftungsrisiken. Kaum jemand ist darauf vorbereitet. Diese Menschen lässt die Politik seit Jahren allein“, so Knudsen. „Gute Pflege und Betreuung brauchen verlässliche Rahmenbedingungen. Die Bundesregierung muss Live-In-Betreuung endlich in die Pflegereform einbeziehen und klare Regeln schaffen.“

wir pflegen e.V. veröffentlichte im Oktober 2025 gemeinsam mit dem europäischen Dachverband Eurocarersdas Positionspapier „Integration ausländischer Betreuungskräfte in europäische und nationale Strategien der Pflegeversorgung“. Es beschreibt die europaweite Lage ausländischer Betreuungskräfte in Privathaushalten und formuliert sieben Handlungsempfehlungen. 

Ein neues Papier ergänzt diese europäische Perspektive nun um die Situation pflegender Angehöriger in Deutschland: Live-In-Betreuung in Privathaushalten in Deutschland: Was pflegende Angehörige brauchen

 

Pressekontakt:

Lisa Thelen, Referentin für Medien und Kommunikation
E-Mail: medien(at)wir-pflegen.net
Telefon: 030 4597 5750

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • Turmstraße 4
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