Der Entwurf des Gesetzes zur Stärkung der Pflegekompetenz hat gegenüber den Eckpunkten aus dem September letzten Jahres leider eine erhebliche Veränderung erfahren, indem Aspekte, die geeignet waren, die häusliche Pflege und die Pflege durch An- und Zugehörige zu stärken, wieder entfallen sind. Insbesondere sind dies die Regelungen
- zur Flexibilisierung der Leistungen durch den höheren Umwandlungsanspruch der Pflegesachleistung nach § 45f und
- zur dauerhaften Förderung zur Weiterentwicklung der Versorgung durch Modelle zur Tages- und Nachtbetreuung nach § 45c Absatz 3 sowie
- die umfangreichen Erleichterungen und Verbesserungen zur Nutzung niedrigschwelliger Entlastung und der Angebote zur Nutzung im Alltag (§ 45a), für die auch ehrenamtliche Unterstützungsleistungen eine Anerkennung durch systematische Einbeziehung und Förderung erfahren.
wir pflegen e.V. als Stimme der pflegenden Angehörigen bedauert diese Entwicklung sehr und fordert dringend die Wiederaufnahme in den aktuellen Gesetzentwurf. Dies ist insbesondere angesichts des langfristigen Pflegekraftmangels und der dadurch direkten und indirekten Verlagerung der Pflegeverantwortung auf Familien unabdingbar, weil gerade diese Maßnahmen pflegenden An- und Zugehörigen wirklich helfen würden. Diese Maßnahmen leisten zudem einen Beitrag zum Bürokratieabbau. Der Wegfall widerspricht somit auch dem Ziel der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen.
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