Der elektronische Versand von Unterlagen ist heute zwar selbstverständlich, aber er ist nicht in jedem Fall zulässig und deshalb sinnvoll. So erkennen z.B. manche Gerichte per E-Mail übermittelte Schreiben nicht an. Man sollte also bei Korrespondenz mit sozialgerichtlichen Instanzen immer im Voraus erfragen, ob Emails anerkannt werden. Nur so kann man sicher sein, dass gesetzliche Normen und Fristen bei der Beantwortung gewährleistet sind.
Quelle: VDK-Zeitung 5/12