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Hilfe bei Macula-Degeneration

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig die Behandlung der altersbedingten Macula-Degenera­tion (eine Erkrankung der Netzhaut) mit dem Medikament Lucentis® (Ranibizumab) voll bezah­len, das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschie­den.

Nach diesem Urteil müssen die Kassen auch eine Privatabrechnung akzeptieren. Zudem können die Krankenkassen nicht darauf bestehen, dass Ärzte eine nur für den Einmalgebrauch zugelassene Fla­sche auf mehrere Behandlungen aufteilen.

Quelle: Ärzte-Zeitung App. 3.9.2014

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/868179/bsg-amd-muessen-kassen-kosten-zahlen.html

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