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Das Betreuungsrecht …

… unterstützt und schützt erwachsene Menschen (z.B. psych. Kranke), die ihre Angelegenheiten nicht selbst regeln können (gerichtlich und außergerichtlich) und deshalb eine Betreuung brauchen.

Die Broschüre „Betreuungsrecht“ des Bundesjustizministeriums (aktualisiert im Sept. 2017) gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Auswirkungen einer Betreuung, beschreibt die Grundsätze der Auswahl eines Betreuers, dessen Aufgaben, Tätigkeiten und Rechte.

Quelle IG Metallzeitung Okt.2017

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