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Finanzielle Hilfe für Auszubildende

Wer während der Berufsausbildung nicht zu Hause wohnen kann, (z.B. wegen der Entfernung) kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Sie muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, es gibt sie nur während der Dauer einer Berufsausbildung und sie muss nicht zurückgezahlt werden. Volljährige bzw. verheiratete Auszubildende erhalten die Förderungen auch dann, wenn sie in der Nähe der Eltern leben.

BAB und Zuschläge erhalten Azubis für Unterkunft,

öffentliche Verkehrsmittel, Heimfahrten und Le­bensunterhalt. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt auch vom Einkommen der eigenen Eltern ab (das aber nur angerechnet wird, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt).

Quelle: IG Metallzeitung Dez. 2017, D 4713

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