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Grundsicherung bei Trennung

Lebensgefährten sind keine Ehegatten, aber auch sie können in einer sogenannten Einstands- oder Verantwortungsgemeinschaft zusammenleben und so eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Deshalb darf das Jobcenter einem Partner das Einkommen des anderen zurechnen. Der familienrechtliche Maßstab für getrenntlebende Ehepaare gilt hier nicht.

Bundessozialgericht (BAG) vom 12. 10.2016,

AZ: N 4 A5 60/15 RB 4 A5 60/15 R Quelle IG-Metallzeitung Jan. 2018

Finanzielle Hilfe für Auszubildende

Wer während der Berufsausbildung nicht zu Hause wohnen kann, (z.B. wegen der Entfernung) kann Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten. Sie muss bei der Agentur für Arbeit beantragt werden, es gibt sie nur während der Dauer einer Berufsausbildung und sie muss nicht zurückgezahlt werden. Volljährige bzw. verheiratete Auszubildende erhalten die Förderungen auch dann, wenn sie in der Nähe der Eltern leben.

BAB und Zuschläge erhalten Azubis für Unterkunft,

öffentliche Verkehrsmittel, Heimfahrten und Le­bensunterhalt. Wie hoch die Beihilfe ausfällt, hängt auch vom Einkommen der eigenen Eltern ab (das aber nur angerechnet wird, wenn es bestimmte Freibeträge übersteigt).

Quelle: IG Metallzeitung Dez. 2017, D 4713

Die Broschüre Sozialhilfe …

… informiert über fast alle wichtigen Fragen wie Regelbedarfsstufen, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Einglie­derungsstufen für Menschen mit Behinderungen, Gesetzestexte. Zu bestellen bei

Bundesministerium für Arbeit und Soziale Information/Bürgerservice,

Postfach 48 10 09, 18132 Rostock, Tel. 030 18 272 2721, Broschüre A 207

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