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Hilfe bei Macula-Degeneration

Die gesetzlichen Krankenkassen müssen künftig die Behandlung der altersbedingten Macula-Degenera­tion (eine Erkrankung der Netzhaut) mit dem Medikament Lucentis® (Ranibizumab) voll bezah­len, das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschie­den.

Nach diesem Urteil müssen die Kassen auch eine Privatabrechnung akzeptieren. Zudem können die Krankenkassen nicht darauf bestehen, dass Ärzte eine nur für den Einmalgebrauch zugelassene Fla­sche auf mehrere Behandlungen aufteilen.

Quelle: Ärzte-Zeitung App. 3.9.2014

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/arzneimittelpolitik/article/868179/bsg-amd-muessen-kassen-kosten-zahlen.html

Gurtpflicht für Rollstuhlfahrer

§ 21a der Straßenverkehrsordnung wurde nach europäischen Vorgaben geändert. Demnach ist es Pflicht, sowohl das Rückhaltesystem für den Rollstuhl als auch den Rollstuhlnutzer durch einen Gurt fest zu sichern, beide Sicherungen müssen während der Fahrt angelegt sein. Wer sie nicht anlegt, zahlt seit 1.2.17 ein Bußgeld von 30 €, wer jemanden im Rollstuhl transportiert, ohne dass ein entsprechendes Sicherungssystem vorhanden ist, zahlt 35 €.

Quelle VDK-Zeitung 2/2017 weitere Infos www.google Gurtpflicht für Rollstuhlnutzer

Früherkennung von Brustkrebs

Der Gynäkologe Frank Hoffmann hat in seinem Ausbildungsinstitut über 100 blinde Frauen zu Tastuntersucherinnen ausgebildet. Sie können bei der Früherkennung von Brustkrebs helfen, denn sie ertasten – verglichen mit Ärzten - ca. 50% mehr Geschwüre und sogar kleine Gewebeveränderungen.

https://www.discovering-hands.de/kontakt/

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