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Mobilitätshilfen für Bahn-Reisende

In ihrer Mobilität eingeschränkte Personen sind für die Bahn eine wichtige Zielgruppe, ihr soll das Reisen so angenehm wie möglich gemacht werden. Deshalb hält die Bahn ein umfangreiches Hilfeangebot bereit. Nicht nur für Menschen, die mit dem Rollstuhl reisen, blind oder sehbehindert sind, sondern auch für Ältere, die Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen brauchen, organisieren Mitarbeiter/innen der Bahn oder Bahnhofsmission gerne das, was notwendig ist. Sie stehen an ca. 300 Bahnhöfen kostenlos zur Verfügung und helfen Reisenden weiter. Man sollte sich aber bei Hilfebedarf immer frühzeitig mit der entsprechenden Stelle in Verbindung setzen. Mit dem grün-orangen Schwerbehindertenausweis plus Beiblatt mit gültiger Wertmarke können Sie alle Nahverkehrszüge der DB kostenlos nutzen, es ist kein Fahrschein erforderlich. ……….Kontakt: DB Mobilitätsservice-Zentrale, tägl. 6–22 Uhr, Tel. 0180 6 99 66 33 (20 Cent pro Gespräch)

Krankenkassen müssen Fristen einhalten…

… und müssen über den Antrag gesetzlich Versicherter auf Kostenübernahme für eine medizinische Behandlung innerhalb von 3 Wochen nach Antragstellung entscheiden. Ist ein Gutachten erforderlich, beträgt die Frist 5 Wochen und der Antragsteller ist darüber zu benachrichtigen. Versäumt die Kasse diese Fristen, gilt der Antrag als genehmigt.

Beschaffen sich gesetzlich Versicherte nach Ablauf dieser Frist die Leistung selbst, ist die Krankenkasse zur Erstattung der Kosten verpflichtet. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (AZ B 1 KR 15/17 R und B 1 KR 24/17 R).

Quelle: VDK-Zeitung Hessen Thüringen, Dez 17/Jan 18

Facharztsuche: Die Weiße Liste…

…bietet die Möglichkeit, per Internet Fachärzte, Krankenhäuser, Pflegeheime oder Pflegedienste zu suchen. Nach PC-Eingabe von Postleitzahl und Name des gesuchten Wohnortes startet man die entsprechende Umkreissuche.

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