Eingabehilfen öffnen
Zum Hauptinhalt springen
Nachrichten

Positionspapier zum Schwerpunkt Eigenanteile und finanzielle Belastung in der häuslichen und stationären Pflege

Nachrichten

Positionspapier zum Schwerpunkt Eigenanteile und finanzielle Belastung in der häuslichen und stationären Pflege

Positionspapier des Bundesverbands wir pflegen e.V. zum Schwerpunkt Eigenanteile und finanzielle Belastung in der häuslichen und stationären Pflege

(§§ 43, 43c SGB XI; §§ 61 ff. SGB XII)

Dieses Positionspapier analysiert – in Ergänzung der gemeinsamen Stellungnahme des Bundesverbands wir pflegen e.V. und des Vereins Pflegende Angehörige e.V. zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) – die Entwicklung der finanziellen Eigenbeteiligung in der häuslichen und in der stationären Pflege.  Es bewertet den aktuellen Stand, weist auf die jahrelange strukturelle Benachteiligung der häuslichen Pflege hin und vergleicht beide Versorgungsformen kritisch.

Es wirft zudem einen Blick auf die geplanten Änderungen des PNOG und stellt eine wissenschaftliche Einordnung (Prof. Rothgang) hierzu gesondert dar.  Ergänzend werden auch die Positionen anderer maßgeblicher Akteure der Pflege kurz dargestellt. Das Positionspapier endet mit einer Bewertung der geplanten Regelungen aus der Perspektive pflegebedürftiger Menschen und pflegender An- und Zugehöriger und mit konkreten lösungsorientierten Handlungsempfehlungen.

Grundlage bleibt dabei die Grundposition von wir pflegen e.V.: eine faire, solidarische, gesamtgesellschaftlich organisierte Pflegevollversicherung, die die häusliche Pflege und die Leistungen der pflegenden An- und Zugehörigen einbezieht. Diese Position vertritt der Verband seit mehr als einem Jahrzehnt: Bereits 2015 warb wir pflegen e.V. mit der Broschüre der Initiative „Armut durch Pflege“öffentlich für eine solidarische Pflegevollversicherung.  

Die Eigenbeteiligung wächst – ambulant wie stationär. Die soziale Pflegeversicherung ist als „Teilkostenversicherung“ konzipiert: Sie übernimmt nur einen festen Anteil der Pflegekosten, alle zusätzlichen Kosten tragen die Pflegebedürftigen und ihre Familien selbst. Die Eigenbeteiligung ist ambulant wie stationär deutlich gestiegen. In der häuslichen Pflege bleibt sie überwiegend verborgen – als Zuzahlung, als Versorgungslücke, als verfallender Leistungsanspruch und vor allem als unbezahlte Arbeit und Erwerbsverzicht pflegender An- und Zugehöriger. Im stationären Bereich hingegen ist die Belastung als monatlicher Eigenanteil unmittelbar sichtbar. Selbst die Leistungszuschläge nach § 43c SGB XI konnten den Anstieg im Heim allerdings nicht dauerhaft bremsen. 

Das vollständige Positionspapier mit Quellenangaben lesen.

Das Positionspapier in der Kurzfassung lesen.

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • Turmstraße 4
    10559 Berlin
  • 030 – 4597 5750
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.