Eingabehilfen öffnen

Zum Hauptinhalt springen
Stellungnahmen

Stellungnahme: Problemlagen bei der Inkontinenzversorgung

Stellungnahmen

Stellungnahme: Problemlagen bei der Inkontinenzversorgung

Stellungnahme zur Versorgungssituation in der häuslichen Pflege: Problemlagen bei der Hilfsmittel-, insbesondere der Inkontinenzversorgung

Die Situation in der häuslichen Pflege zeigt in zunehmendem Maße Versorgungsprobleme, besonders im Bereich Versorgung mit Hilfs- und Inkontinenzhilfsmitteln. Trotz klarer gesetzlicher Regelungen der Leistungsansprüche nach § 33 Abs. 8 SGB V, wonach gesetzlich Versicherte für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel höchstens 10 Euro monatlich zuzahlen müssen (Kinder und Jugendliche sind hiervon befreit), berichtet eine wachsende Zahl von Betroffenen von stark erschwerten bürokratischen Hürden und deutlich höheren Eigenanteilen.

Hintergrund ist die derzeitige Vertragsgestaltung zwischen den Krankenkassen und den Leistungserbringern. Die Leistungserbringer erhalten von den Krankenkassen für die Versorgung eine monatliche Pauschale, die häufig nicht den tatsächlichen individuellen Bedarf der Versicherten abdeckt. Insbesondere bei einem hohen Bedarf oder bei medizinisch notwendigen, höherwertigen Produkten führt dies zu Versorgungslücken.

In der Praxis berichten immer mehr pflegende Eltern und Angehörige, dass Leistungserbringer bei unzureichender Vergütung die Belieferung verweigern oder zusätzliche finanzielle Zuzahlungen verlangen. Versicherte werden dabei häufig aufgefordert, Erklärungen zu unterzeichnen, mit denen sie die Mehrkosten „freiwillig“ übernehmen. Solche Aufzahlungen sind jedoch rechtlich nicht vorgesehen, sofern die Versorgung medizinisch notwendig ist. Die Krankenkassen sind verpflichtet, eine ausreichende und bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen.

Betroffene und Angehörige berichten zudem, dass Anträge für den tatsächlichen Bedarf von Inkontinenzmitteln von Sachbearbeiter*innen häufig mit unzureichender Begründung abgelehnt oder nur minderwertige Produkte bewilligt werden. Dies führt zu wiederholten Nachweispflichten und langwierigen Verfahren für die pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen. Ursache ist weniger ein Defizit in der Gesetzeslage, sondern eine Folge der Sparzwänge und der restriktiven Bewilligungspraxis innerhalb der Sozialversicherungsträger, die an enge Versorgungsverträge gebunden sind. Dies wird zu Kosten der Betroffenen auf deren Rücken ausgetragen.

Die unzureichende, mangelhafte Versorgung mit Inkontinenzmittel ist menschenunwürdig. Sie erschwert den Betroffenen und ihren pflegenden Angehörigen die häusliche Pflege ungemein, und hindert sie zudem, ihr Recht auf soziale Teilhabe wahrzunehmen. 

Die Förderung sozialer Teilhabe gilt nachweislich als kritischer Aspekt der Prävention von sozialer Isolation und (wachsender) Pflegebedürftigkeit, ein Aspekt, den die Bund-Länder-Kommission Zukunftspakt Pflege zunehmend betont. Hier lassen sich durch eine bürokratieärmere und effizientere Versorgung von qualitativen Inkontinenzmitteln deutliche Fortschritte und Erfolge erreichen, die zudem zu einem enormen gesundheitsfördernden Stressabbau der Betroffenen und ihrer Angehörigen führen.

Die derzeitige Praxis belastet pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen erheblich – sowohl finanziell als auch organisatorisch. Eine unzureichende Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln kann zu gesundheitlichen Risiken, sozialer Isolation und Einschränkungen der Teilhabe führen.

Angesichts der sich häufenden Beschwerden pflegender An- und Zugehöriger – siehe exemplarische Beispiele im Anhang – fordert der Bundesverband pflegender Angehöriger – wir pflegen e.V. – im Schulterschluss mit anderen Verbänden von körper- und mehrfachbehinderten Menschen und pflegenden Eltern die Bundesregierung auf, im Rahmen ihrer Eckpfeiler Empfehlungen auch eine kritische Überprüfung der derzeitigen vertraglichen Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, mit dem Ziel, die Versorgung von Hilfsmittelleistungen, insbesondere von Inkontinenzmitteln, qualitativer und bürokratieärmer zu verbessern, zur deutlichen Verbesserung der Lebensqualität der Betroffenen Familien und gleichzeitigen verwaltungstechnischen Einsparungen bei Kassen und Leistungserbringern.

Zur Verbesserung der Situation sind aus Sicht der Betroffenen folgende Maßnahmen erforderlich:

  1. Automatische, transparente Information der Versicherten über ihre Rechte und Möglichkeiten im Versorgungsprozess, auch in den Sprachen der Menschen mit Migrationserfahrung,
  2. Sicherstellung einer qualitätsgesicherten, bedarfsgerechten und aufzahlungsfreien Versorgung mit Hilfsmitteln,
  3. Klare Vorgaben für die Inhalte von Inkontinenzrezepten, damit Leistungserbringer verpflichtet sind, bedarfgerechte Hilfsmittel zu liefern,
  4. Aufnahme der verbesserten Hilfsmittelversorgung als Eckpfeiler der Empfehlungen der Bund-Länder-Kommission Zukunftspakt Pflege an die Regierung.

Ziel muss eine praxistaugliche Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sein, die sowohl die Wirtschaftlichkeit als auch die Würde und Teilhabe der Pflegebedürftigen wahrt.

Exemplarisches Beispiel wochenlanger Auseinandersetzungen einer Familie für eine angemessene, aufzahlungsfreie Versorgung:

„Unsere Tochter hat einen seltenen Gendefekt, der sie lebenslang begleiten wird. Sie zu versorgen ist eine 24-Stunden Aufgabe. Jahrelang sind wir von einem Lieferanten mit passenden Windeln versorgt worden.

Als unsere Tochter dann volljährig wurde, verlangte der Lieferant neben der gesetzlichen Zuzahlung von maximal 10 Euro im Monat eine wirtschaftliche Aufzahlung, mit dem Argument, dass es sich um eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung handle. Nach Rücksprache mit der Krankenkasse erfuhren wir, dass der Lieferant nur aufzahlungsfreie Windeln liefern dürfe, die Kostenfrage sei noch nicht geklärt. 

Wir hatten bereits andere Windeln getestet, die aber für die Versorgung unserer Tochter nicht angemessen waren, ständig liefen die Windeln aus. Spätestens nach zwei Stunden musste die Windel gewechselt werden. Das bedeutete für unsere Tochter, dass man keinen Ausflug mit ihr machen konnte, ihr somit die Teilhabe an Dingen des alltäglichen Lebens verwehrt blieben. 

Es folgte ein langwieriger Prozess, der Medizinische Dienst wurde eingeschaltet, wir und die Tagesförderstätte mussten ein Miktionsprotokoll anfertigen und aufzeichnen, wann unsere Tochter wieviel Flüssigkeit zu sich nahm und dann beim Windelwechsel die Windel wiegen, um die Ausscheidungsmengen festzuhalten. Zudem wollte der MD eine ausführliche ärztliche Stellungnahme. 

Letztendlich bekamen wir dann die gewünschte Versorgung ohne Aufzahlung /Mehrkosten. Viele Familien nehmen diesen Kampf aber nicht auf und zahlen die Mehrkosten von etwa 100 Euro im Monat. Dies betrifft auch Menschen, die in besonderen Wohnformen leben. Ihr „Taschengeld“ beträgt ungefähr 160 Euro / MonatDavon bezahlen dann die Bewohner 80-100 Euro/ Monat damit sie eine passende ausreichende Windelversorgung bekommen. Wir empfinden das als menschenunwürdig.  

Uns als Eltern ärgert es, dass wir immer wieder nachweisen müssen, was unsere Kinder warum benötigen – obwohl detaillierte ärztliche Atteste vorliegen. Eine angemessene Versorgung mit Inkontinenzmittel ist essenziell für die Lebensqualität der Betroffenen. Dies trifft auch auf die Versorgung älterer Menschen zu, wer keine passende Windel hat, geht nicht vor die Haustür. Die Versorgung mit nicht passenden Windeln ist menschenunwürdig.“

Ein weiterer Betroffenenbericht

„Bereits Kinder unter 18 werden mit Aufzahlungen belegt oder es werden nur 3 Windeln am Tag genehmigt und für die restlichen Windeln muss die Familie selbst in die Tasche greifen. (Besonders wenn die Versorgung über eine Apotheke oder ein Sanitätshaus abgewickelt wird). Allein in der Schule werden 2-3 Windeln pro Tag benötigt, die ja die Familien den Schulen liefern müssen. 

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr plus Diagnose haben Anspruch auf Inkontinenzversorgung durch die Krankenkasse. Das wissen manche Kinderärzte immer noch nicht. Hier gilt es, die Ärzteschaft besser zu informieren! Pflegende Angehörige und Eltern dürfen nicht auch noch dafür verantwortlich gemacht werden, Ärzten die gesetzliche Lage zu Leistungsansprüchen zur Inkontinenzversorgung erklären zu müssen.

Die Apotheken leisten schon lange keine Inkontinenzberatung mehr, schon gar nicht bei Kindern. Bei der Bemusterung gibt es pro Größe und Saugleistung nur 2 Stück und es liegt immer bereits ein Vertrag zu dem Einverständnis für Aufzahlung dabei, so dass die Eltern denken das ist der Standard.

Die AOK hat klar dargestellt, dass die Inkontinenzversorgung passgenau wirtschaftlich und ausreichend sein muss und dass der Leistungserbringer sich nicht hinter Pauschalen „verstecken“ kann. Aber für uns Eltern sieht die Wirklichkeit oft ganz anders aus. Alles ist ein ewiger Kampf.“

Der Bundesverband pflegender Angehöriger wir pflegen e.V. kann auf Nachfrage eine Vielzahl weiterer Betroffenenberichte, von Angehörigen von Kindern, Erwachsenen und Senioren zur Verfügung stellen.  

Büro in Berlin
  • wir pflegen – Interessenvertretung und Selbsthilfe pflegender Angehöriger e.V.
  • Turmstraße 4
    10559 Berlin
  • 030 – 4597 5750
  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.