Stellungnahme des Bundesverbands wir pflegen e.V. zur Neubemessung der Schwellenwerte der Pflegegrade im Pflegeneuordnungsgesetz – PNOG
Seit 2017 wird der Pflegegrad eines Menschen mit einem neuen Verfahren ermittelt. Statt wie früher Pflegeminuten zu zählen, wird heute bewertet, wie selbstständig eine Person ihren Alltag noch bewältigen kann. Körperliche, geistige und seelische Einschränkungen zählen dabei gleich viel. Wer eine bestimmte Punktzahl erreicht, erhält einen von fünf Pflegegraden – und damit einen pauschalierten Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
Ein Gutachten des IGES-Instituts im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes hat 2026 festgestellt, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen seit 2017 deutlich stärker gestiegen ist als erwartet. Das Bundesgesundheitsministerium hat daraus inzwischen Konsequenzen gezogen: Ein Referentenentwurf zur Neuordnung der Pflegeversicherung sieht vor, die „Schwellenwerte“ – also die Punktegrenzen für die Pflegegrade – zum 1. Januar 2027 anzuheben. Künftig bräuchte man eine stärkere Beeinträchtigung, um überhaupt einen Pflegegrad oder einen höheren Pflegegrad zu bekommen. Genau hier sehen wir als Interessenvertretung pflegender An- und Zugehöriger erheblichen Handlungs- und Klarstellungsbedarf.
Unsere fünf Kernpositionen dazu
- Überprüfen ja, verschärfen nein. Das Instrument nach acht Jahren zu prüfen, ist sinnvoll. Ziel muss aber eine treffsichere, gerechte Begutachtung und Leistungsbemessung sein – nicht eine Verengung des Zugangs, um Kosten zu senken.
- Errungenschaften von 2017 bewahren. Der niedrigschwellige Einstieg (Pflegegrad 1) und die Gleichstellung von Demenz und seelischen Erkrankungen waren ein sozialpolitischer Fortschritt. Sie dürfen nicht über die Hintertür der Punktegrenzen zurückgenommen werden.
- An den wahren Ursachen ansetzen. Das Gutachten selbst nennt als Hauptgrund für den Anstieg ein verändertes Antragsverhalten und gesellschaftliche Entwicklungen – nicht in erster Linie die Schwellenwerte. Eine Anhebung der Schwellen wäre der einfachste, aber nicht der sachgerechteste Hebel.
- Lasten nicht den Schwächsten aufbürden. Eine Verschärfung träfe vor allem Menschen mit geringerer, aber realer Beeinträchtigung, demenziell Erkrankte sowie Kinder und Jugendliche – und die An- und Zugehörigen, die sie pflegen. Finanzielle Stabilität darf nicht zuerst auf ihrem Rücken hergestellt werden. Insbesondere Eltern von pflegebedürftigen Kindern sind oft gezwungen, mitten im Erwerbsleben ihre Berufstätigkeit für sehr lange Zeit stark einzuschränken oder ganz aufzugeben, da es vor allem für Kinder kaum oder keine außerhäuslichen passgenauen Entlastungsmöglichkeiten gibt.
- Betroffene und Angehörige einbeziehen. Jede Neujustierung der Pflegegrade ist eine weitreichende sozialpolitische Entscheidung. Sie muss transparent erfolgen und die Vertretungen pflegebedürftiger Menschen und pflegender An- und Zugehöriger verbindlich beteiligen – auch im neuen Beirat nach § 18f.
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